Städtebauförderung
Im Jahr 2017 hat sich die Stadt Krempe erfolgreich um die Teilnahme im Städtebauförderprogramm "Kleinere Städte und Gemeinden - überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke" beworben. Im Jahr 2019 erfolgte die Erstellung eines Zukunftkonzeptes "Daseinsfürsorge Stadt Krempe und Umlandgemeinden". Mit diesen Vorarbeiten konnten im Jahr 2020 die sogenannten Vorbereitenden Untersuchungen für ein festgelegtes Sanierungsgebiet begonnen werden.
Beschluss über Vorbereitende Untersuchungen
Die Ratsversammlung hat auf der Sitzung am 29.06.2021 die vorliegenden Unterlagen der Vorbereitenden Untersuchungen und des Integrierten Entwicklungskonzeptes für die Stadt Krempe zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Unterlagen können während der Dienstzeiten in der Amtsverwaltung Krempermarsch (Bauamt, Zimmer 12), Birkenweg 29, 25361 Krempe oder auf der Homepage der Stadt Krempe eingesehen werden:
Das Sanierungsgebiet wurde durch das zuständige Ministerium wie in den vorliegenden Unterlagen festgelegt und genehmigt.
hier finden Sie die Unterlagen zum Herunterladen: VU IEK 29.6.21
Für die Durchführung der nun folgenden Maßnahmen bedient sich die Stadt der Hilfe eines Sanierungsträgers. Im Rahmen einer Ausschreibung wurde hierfür das Büro GOS, aus Kiel ausgewählt. Erste Maßnahmen, wie der Bau eines Kunstrasensportplatzes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich Breite Straße befinden sich in der Vorbereitung.
hier finden Sie eine kleine Erläuterung zu den Möglichkeiten von Sanierungsmaßnahmen: SANIERUNGS-ABC der Stadt Krempe
Steuerliche Abschreibungen nach EStG
Privatinitiative ist ein wichtiger Motor der Stadterneuerung. Deshalb unterstützt die Stadt Krempe Eigentümer bei ihren Vorhaben, denn ein Ziel ist es, die privaten Wohngebäude im Sanierungsgebiet zu erneuern.
Nach §§ 7h, 10f und 11a des Einkommensteuergesetzes können bestimmte Herstellungs- und Anschaffungskosten sowie der Erhaltungsaufwand bei Gebäuden in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten erhöht steuerlich abgesetzt werden, soweit die Kosten nicht durch die Zuschüsse der Städtebauförderung gedeckt sind. Dem Finanzamt ist eine entsprechende Bescheinigung der Gemeinde vorzulegen.
Vor Durchführung der beabsichtigten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen ist eine vertragliche Regelung (sog. Modernisierungs- und Instandsetzungsvertrag) mit der Stadt abzuschließen – auch wenn keine Fördermittel eingesetzt werden.
Wird vorab keine vertragliche Vereinbarung abgeschlossen, so kann nach Baubeginn und Abschluss der Maßnahme die notwendige Bescheinigung im Sinne des Einkommenssteuergesetzes nicht erteilt werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die hier gegebenen Hinweise keine steuerliche Beratung ersetzen und gegebenenfalls weitere Auskünfte von einem Steuerberater einzuholen sind.
Die Angaben sind als allgemeine Hinweise zu verstehen. Eine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit im steuerlichen Sinne kann von der Stadt Krempe oder dem Sanierungsträger nicht übernommen werden.
Die Webseite www.staedtebaufoerderung.info ist im Mai 2021 nach einem umfangreichen Relaunch erschienen. Neben zahlreichen Informationen zu deren Umsetzung, enthält sie auch Hinweise auf aktuelle programmrelevante Veranstaltungen und interessante Publikationen.